Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für
alle Verträge, die mit der Agentur Buzas &Consulting
(nachfolgend AB Consulting) für Online-Medien zu Stande kommen, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist. Mit der Unterzeichnung eines
Vertrages durch den Kunden (nachfolgend Auftraggeber) gelten diese in
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form als angenommen.
2. Auftrag
(1) Auftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und AB Consulting über das
Erstellen eines Bewerbervideos bzw. Recruitingvideo.
(2) Für den
Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
die bei Vertragsschluss gültige Preisliste von AB Consulting sowie die
technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen
Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
(3) Hat AB Consulting die optische und technische Gestaltung des Videos
für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage
zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen dem Auftraggeber
selbstgestattet.
(4) Kosten für AB Consulting für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende Änderungen nach dem Zusenden des Videos
hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann nach erfolgter Registrierung aus dem Sortiment des
Anbieters Produkte, auswählen und diese über den Button „in den
Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Nach Auswahl
der gewünschten Zahlungsart (Kreditkarte, Zahlung über paypal) gibt der
Kunde über den Button „Beauftragen“ einen verbindlichen Antrag zur
Beauftragung des Anbieters mit den sich im Warenkorb befindlichen
Leistungen ab. Wählt der Kunde die Zahlungsart Kreditkarte so hat der
Kunde für den Einzug der fälligen Entgelte zuvor noch seine gültige
Kreditkartennummer zu benennen. Vor Beauftragung des Anbieters kann der
Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Beauftragung kann
jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch
Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen
akzeptiert und dadurch in seine Beauftragung aufgenommen hat.
(2)
Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden innerhalb von maximal 2 Tagen
eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher unter Mitteilung
einer Auftragsnummer die beauftragten Leistungen des Kunden, der
Rechnungsbetrag, die gewünschte Zahlungsart sowie die Bankverbindung des
Anbieters, an die der Rechnungsbetrag im Falle der gewählten
Zahlungsart Vorkasse oder Banküberweisung zu zahlen ist, nochmals
aufgeführt werden. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt
der Vertrag zustande. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung über die
Funktion „Drucken“ ausdrucken.
(3) Der Anbieter speichert den
Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per
Email zu. Die AGB können die Kunden jederzeit auch hier einsehen. Die
Bestelldaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das
Internet zugänglich.
(4) Ein Vertrag, kommt soweit nicht
ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von
einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail
erfolgte Bestätigung seitens ABC Marketing oder durch auftragsgemäße
Sendung des Bewerbervideos bzw. Recruitingvideos zustande. Sofern das
Angebot durch ABC Marketing erfolgt, kommt der Vertrag durch die
Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB,
zu Stande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher er
aufgefordert wird, in der E-Mail im Einzelnen benannte Unterlagen, die
zur Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich sind, an den
Anbieter zu übersenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine
Auftragsbearbeitung durch den Anbieter erst dann beginnen kann, wenn er
seine hier benannten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben und übermittelten Daten und Unterlagen selbst verantwortlich.
5. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen )
herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der
Kunde ABC Marketing insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Kunden,
für AB Consulting mit deren Empfang.
(2) Hinweis
Das
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das
Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
6. Abwicklungsfrist
(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum
Abruf einzelner Leistungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos.
7. Ablehnungsbefugnis
(1) Die Angebote von AB Consulting sind freibleibend. AB Consulting behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
8. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die AB Consulting
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass AB Consulting
zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt
im Risikobereich von AB Consulting beruht.
(2) Der Anspruch auf den
Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
(3) Nachlass wird
auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne
des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine
Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. AB Consulting
ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu
lassen.
9. Zusätzliche Bestimmungen
(1) Datenlieferung
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Format oder technischen Vorgaben von AB Consulting entsprechende
Leistungen rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der
Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat
die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder
sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet,
zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets
dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und
Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten
Datei wird AB Consulting von dieser Datei keinen Gebrauch machen und
diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich,
löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang
(Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. AB Consulting behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in
Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber
infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
(b) Die
Pflicht von AB Consulting zur Aufbewahrung der Unterlagen endet drei
Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder
sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf
Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
(2) Platzierung
(a) AB Consulting wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw.
Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung
für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der vertraglich festgelegten
Web-Seite bzw. App platzieren. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer
anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung
der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite
bzw. APP. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des
vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann
möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger
Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
10. Gewährleistung von ABC Marketing
(1) AB Consulting gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Weitergabe der Unterlage. Dem Auftraggeber
ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die
Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Unterlagen liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des
Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der
gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die
Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender
Wiedergabequalität der Unterlagen hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbe-Eintrags beeinträchtigt wurde.
Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Unterlagen nicht offenkundig,
so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine
Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten
Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der
nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen
vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und
Gesundheit, haftet AB Consulting nach den gesetzlichen Vorschriften. Im
Übrigen haftet AB Consulting nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe
Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die
Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine
grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach der Höhe nach auf
den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber
Unternehmern haftet AB Consulting für einfache Erfüllungsgehilfen nur,
wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt
werden. Soweit die Haftung von AB Consulting ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
12. Rechte
(1) Der Auftraggeber
gewährleistet, dass er alle zur Erstellung des Videos erforderlichen
Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche
Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder
sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt
allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen
Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den
Anbieter im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die
von diesen gegen AB Consulting im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
des Videos entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AB Consulting nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über
Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf
Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(2) Der
Auftraggeber überträgt AB Consulting sämtliche für die Nutzung der
Bewerbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet,
erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken-
und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung,
zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und
Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und
zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller
bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der
Online-Medien.
13. Leistungsstörungen
Fällt die
Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die AB Consulting nicht zu
vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem
Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern),
Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen,
so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei
Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach
Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters
bestehen.
14. Preisliste
(1) Es gilt die im
Zeitpunkt der Auftragserteilung im Vertrag veröffentlichte Preisliste.
Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Alle Preise, die
auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich
einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Für von AB Consulting bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie von AB Consulting mindestens einen
Monat vor Sendung des Videos angekündigt werden.
15. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann per paypal und Kreditkarte zahlen. Die Verpflichtung
des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. (2) Der
Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den
Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis
geltend gemacht werden.
16. Kündigung
Kündigungen
vor Inanspruchnahme der Leistung haben schriftlich zu erfolgen.
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem
Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß §
33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im
Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(1) Darüber
hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und
Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem
Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Produkte untersagt.
(2) Setzt
der Auftraggeber für die Schaltung von Werbe-Einträge auf den
Online-Angeboten von AB Consulting Systeme eines Dritten ein, wird er
sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
Im Fall von Verstößen stellt er ABC Marketing von etwaigen Ansprüchen
Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung
vollumfänglich frei.
(3) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im
Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden
betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und
Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt
für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers
sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem
Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht
auch nach Beendigung des Vertrags.
17. Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von
überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und
überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles
deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn
der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland
hat.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von AB Consulting.
(3) Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz von AB Consulting. Soweit Ansprüche des Anbieters
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
(4)
Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im Wege der
ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die
dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en)
erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
18. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die
Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die
Preisliste der Agentur Buzas Consulting an.